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   LAG Niedersachsen, 04.03.2013 - 10 Sa 856/12   

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LAG Niedersachsen, 04.03.2013 - 10 Sa 856/12 (https://dejure.org/2013,20196)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.03.2013 - 10 Sa 856/12 (https://dejure.org/2013,20196)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. März 2013 - 10 Sa 856/12 (https://dejure.org/2013,20196)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 S. 1 WissZeitVG; § 2 Abs. 1 S. 2 WissZeitVG; § 14 Abs. 1 TzBfG
    Befristeter Arbeitsvertrag einer Lehrkraft für besondere Aufgaben an Landesuniversität bei fehlender wissenschaftlicher Betätigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befristeter Arbeitsvertrag einer Lehrkraft für besondere Aufgaben an Landesuniversität bei fehlender wissenschaftlicher Betätigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksam befristeter Arbeitsvertrag einer Lehrkraft für besondere Aufgaben an Landesuniversität bei fehlender wissenschaftlicher Betätigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 01.06.2011 - 7 AZR 827/09

    Persönlicher Geltungsbereich des WissZeitVG

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.03.2013 - 10 Sa 856/12
    Es kommt nicht auf Begriffsbezeichnungen oder Zuordnungsdefinitionen nach den landeshochschulrechtlichen Regelungen an ( BAG 01.06.2011 - 7 AZR 872/09 - BAGE 138, 91 = NZA 2011, 1280 = EzA BGB 2002 § 620 Hochschulen Nr. 8 ).

    Die Möglichkeit einer maximal sechsjährigen sachgrundlosen Befristung nach § 2 Abs. 1 Satz 2 WissZeitVG dient der Förderung wissenschaftlichen Nachwuchses und der Innovationssicherung in Forschung und Lehre ( BAG 01.06.2011 - 1 AZR 872/09 - BAGE 138, 91 = NZA 2011, 1280 = EzA BGB 2002 § 620 Hochschulen Nr. 8. KR/Treber; 10. Aufl., § 2 WissZeitVG Rz. 24; BT-Drucks. 16/3438 S. 11 ).

  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 410/84

    Weiterbeschäftigung bei Streit über Befristung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.03.2013 - 10 Sa 856/12
    Weil der Kläger mit der Befristungskontrollklage obsiegt hat, kann er verlangen, bis zum rechtskräftigen Abschluss dieses Rechtsstreits weiterbeschäftigt zu werden ( vgl. BAG 13.06.1985 - 2 AZR 410/84 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 19 = EzA BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 16 ).
  • BAG, 19.03.2008 - 7 AZR 1100/06

    Befristung - staatliche Forschungseinrichtung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.03.2013 - 10 Sa 856/12
    Wissenschaftliche Tätigkeit ist alles, was nach Inhalt und Form als ernsthafter planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist ( BAG 19.03.2008 - 7 AZR 1100/06 - BAGE 126, 211 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 265 = EzA BGB 2002 § 620 Hochschulen Nr. 3 ).
  • ArbG Paderborn, 05.06.2015 - 3 Ca 386/15

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Befristungsabrede

    Die Tätigkeit muss geprägt sein durch gedanklich selbständige Forschung mit dem Ziel schöpferischer Tätigkeit (vgl. LAG Niedersachsen, Urteil vom 04.03.2013, 10 Sa 856/12, zitiert nach JURIS).

    Wissenschaftliche Betätigung ist eine Lehrtätigkeit aber nur dann, wenn dem Lehrenden die Möglichkeit zur eigenständigen Forschung und Reflektion verbleibt; die wissenschaftliche Lehrtätigkeit ist insofern von einer unterrichtenden Lehrtätigkeit ohne Wissenschaftsbezug abzugrenzen (vgl. BAG, Urteil vom 01.06.2011, a.a.O.; LAG Niedersachsen Urteil vom 04.03.2013, a.a.O.).

    Wird der Arbeitnehmer ohne eigenverantwortliches Einbringen eigener, neuer Erkenntnisse tätig, dient die Erfüllung solcher Lehraufgaben regelmäßig weder der eigenen Qualifikation des Lehrenden noch bedarf es einer die Innovation der Forschung und Lehre sichernden Fluktuation des Personals (vgl. LAG Niedersachsen, Urteil vom 04.03.2013, a.a.O).

    Ob dies der Fall ist, kann nur tätigkeitsbezogen festgestellt werden (vgl. BAG, Urteil vom 01.06.2011, a.a.O.; LAG Niedersachsen, Urteil vom 04.03.2013, a.a.O.).

  • BAG, 29.04.2015 - 7 AZR 519/13

    Befristung nach dem WissZeitVG - wissenschaftliches Personal

    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 4. März 2013 - 10 Sa 856/12 - aufgehoben.
  • LAG Baden-Württemberg, 24.02.2014 - 1 Sa 8/13

    Anwendbarkeit des WissZeitVG auf einen akademischen Mitarbeiter

    Dies gilt auch bei der Vermittlung von Grundlagenwissen (a.A. LAG Niedersachsen 04.03.2013 - 10 Sa 856/12 - Rn. 29 betr. die Vermittlung von Basiswissen).
  • LAG Hamm, 28.01.2015 - 5 Sa 779/14

    Begriff des wissenschaftlichen Personals i.S. von §§ 2 Abs. 1 S. 2, 1 Abs. 1 S. 1

    Für die Bewertung, ob es sich bei Lehrtätigkeit um eine wissenschaftliche Tätigkeit handelt, ist nach der verfassungsrechtlich vorstrukturierten Unterscheidung zwischen wissenschaftlicher Lehre und bloßem Unterricht zu trennen (LAG Niedersachsen, Urt 04.03.2013, 10 Sa 856/12, -juris-).
  • LAG Hamm, 17.09.2014 - 5 Sa 341/14

    Wissenschaftliche Mitarbeiter; Bewertung von Lehrtätigkeit als wissenschaftliche

    Die Entscheidung steht damit auch nicht im Gegensatz zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachen (Urteil vom 4. März 2013, 10 Sa 856/12,- juris -).
  • ArbG Hamburg, 26.02.2014 - 27 Ca 307/13

    Befristung nach dem WissZeitVG - Sprachunterricht

    Den Hochschulen ist aus Gründen der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung und zur Sicherung der Innovation in Forschung und Lehre die Möglichkeit eingeräumt, Arbeitsverhältnisse sachgrundlos mit einer Höchstbefristungsdauer zu befristen (BAG v. 01.06.2011 - 7 AZR 827/09 -, juris Rn. 37; vgl. auch LAG Niedersachsen v. 04.03.2013 - 10 Sa 856/12 -, juris Rn. 26).
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